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EMB - European Milk Board asbl
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Liebe Milchbäuerinnen und Milchbauern, liebe Leser,

 

vom 15. bis zum 17. Juni fand in der Nähe von Brüssel die Mitgliederversammlung des European Milk Board statt. Neben Vorträgen zu Themen wie Kartellrecht, Milchbündelung und Fairer Milch standen auch die Planung von Aktionen und die Wahlen des Vorstands auf der Tagesordnung. Bereits während der Mitgliederversammlung kündigte sich an, dass die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nun an Fahrt aufnimmt. Die Veröffentlichung des Berichts der hochrangigen Expertengruppe zum Thema Milch (High Level Expert Group on Milk, kurz HLGM) ebenso wie die von Dacian Ciolos, dem EU Agrarkommissar einberufene Konferenz „GAP nach 2013“ machen den Anfang. Das EMB und seine einzelnen Mitgliedsverbände haben auf verschiedenste Art ihre Vorschläge für eine zukunftsträchtige Reform der EU-Agrarpolitik eingebracht, über Presseerklärungen, bei Anhörungen im Parlament, bei Treffen mit EU-Parlamentariern und Vertretern der EU-Kommission.  In dem Kommentar zum Bericht der HLG steht im Detail, welche Maßnahmen sicher nicht geeignet sind, um eine nachhaltige Milcherzeugung in allen Regionen Europas zu erreichen und erhalten.

Am 8. Juli haben Vertreter des EMB-Vorstandes den Entwurf einer Gruppenfreistellungsverordnung an den Kabinettschef von EU-Agrarkommissar Ciolos überreicht. Nur vier Tage später waren anlässlich der Sitzung des EU-Agrarrates, der den Bericht der HLGM behandelte, über 1000 Milcherzeuger von EMB und ECVC in Brüssel. Mit einem großen Stiefelwerfen  machten sie deutlich, dass es statt dieser Vorschläge klare Maßnahmen für langfristig kostendeckende Milchpreise braucht. Dies bedeutet Rahmenbedingungen für Zusammenschlüsse der Erzeuger, Instrumente der Regulierung der Menge und die Einrichtung einer Stelle für Milchmarktgestaltung, die für Transparenz und Fairness am Markt sorgt.

Gleich nach der Sommerpause werden die EMB-Gespräche mit Vertretern der Politik in Brüssel weitergehen. Im September wird es außerdem gemeinsam mit anderen gesellschaftspolitischen Gruppen eine Konferenz zum Thema Reform der EU-Agrarpolitik geben. Diese ist eingebettet in den ARC-Prozess, über den sie auf www.arc2020.eu mehr Informationen finden.

 

Ich wünsche Ihnen gute Lektüre und einen tollen Sommer!

Herzlichst,

Sonja Korspeter, EMB

 

Empfehlungen der HLG lösen die Probleme der Milcherzeuger nicht

Die Vorschläge, die die EU-High Level Expertengruppe zur Milch (HLGM), die am 15 Juni 2010 endgültigen Bericht heute veröffentlicht hat, haben der Krise am Milchmarkt nichts entgegen zu setzen. Einen stabilen Markt, stabile und angemessene Preise können weder Terminmärkte noch eine europäische Agentur, die die Verteilung der Margen in der Lebensmittelkette beobachtet, gewährleisten. Auch europäische Leitlinien für Verträge auf freiwilliger Basis zwischen Erzeuger und Molkereien, wie sie ebenfalls von der HLGM empfohlen werden, greifen ins Leere. Verträge können jetzt schon geschlossen werden. Nur verhindert die schwache Marktmacht der Erzeuger, dass jene fair für sie ausfallen. Es ist daher unerlässlich, den Milcherzeugern mit einem geeigneten System die Möglichkeit zu geben, die Produktion gemeinsam an die Nachfrage nach Milch anzupassen. Das EMB fordert bereits seit langem aus diesem Grund die Schaffung einer Monitoring- und Marktgestaltungsstelle auf EU- Ebene. Die Stärkung der rechtlichen Basis für Erzeugerorganisationen und die Verbesserung der Kennzeichnung von Milchprodukten, die die HLG vorschlägt, sind allerdings positiv zu bewerten. Die Milcherzeuger leiden am stärksten unter der derzeitigen Krise. Leider hat die HLG es versäumt ihre Belange ausreichend zu berücksichtigen. Es ist ernüchternd, dass die Vorschläge, die Stakeholdern wie das EMB vorgebracht haben, von der High Level Expertengruppe in keiner Weise beachtet wurden. Auch Empfehlungen des EU-Rechnungshofes, des deutschen Kartellamtes oder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) hat man völlig außer acht gelassen. Der endgültige Bericht der HLGM zeigt, dass eine wirkliche Auseinandersetzung mit den Problemen des Milchmarktes nicht stattgefunden hat.

 

EMB reicht Verordnungsentwurf bei der EU-Kommission ein

Überraschung zeichnete sich auf dem Gesicht des Österreichers Georg Häuslers ab, als er am 8. Juli 2010 einen fertigen Verordnungstext für eine Ergänzung des EU-Wettbewerbsrechts überreicht bekam. Eine Delegation des EMB-Vorstandes war zum Gespräch mit dem Kabinettschef von EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos nach Brüssel gereist, um diesem im Gespräch eine so genannte Gruppenfreistellungs-Verordnung zu übergeben.

Die Geburt einer Idee

Hierbei handelt es sich um eine Art Sonderregelung im Kartellrecht, die in den letzen Jahren häufig für kleine und mittlere Unternehmen des Mittelstandes gewährt wurde. Beispielsweise in der Autoindustrie. Diese erlaubt den Beteiligten, gemeinsame, betriebsübergreifende Verkaufsbedingungen festzulegen. Bei einem Treffen der EMB-Arbeitsgruppe Milchbündelung in Paris entstand mit Hilfe eines Anwalts der Gedanke, eine solche Freistellung für Milcherzeugergemeinschaften zu erwirken. Zwar ist die Existenz einer solchen Freistellung noch nicht gleichzusetzen mit kostendeckenden Milchpreisen, doch sie würde die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Bündelung der Milch in allen EU-Staaten schaffen. Das deutsche Milch Board war bereit, die Sache voranzutreiben und so entstand nach weiteren Gespräch auch im Rahmen der EMB Mitgliederversammlung eine fertige Verordnung.

Am Puls der Zeit

Mit diesem Vorschlag kommt das EMB genau im richtigen Moment. Denn Empfehlung Zwei des am 15. Juni veröffentlichten EU High Level Group Berichtes an die EU-Kommission lautet: Überprüfen, welche Möglichkeiten es gibt, um eine Ausnahmeregelung im Wettbewerbsrecht einzuführen, die über Milcherzeugergemeinschaften die Verhandlungsmacht der Milcherzeuger erhöht. Eine Mehrheit der in der High Level Group vertretenen Mitgliedstaaten sprach sich für die Einführung einer solchen Sonderregelung aus, die außerdem für einen sehr langen oder nicht zeitlich beschränkten Zeitraum gelten solle.

Eine Gruppenfreistellungs-Verordnung, wie das EMB sie vorsieht, könnte genau diese Zielsetzung erfüllen. Sie ermöglicht es Milcherzeugern, sich in Erzeugergemeinschaften zu bündeln, die bis zu 30% des EU-weiten Marktes abdecken. Dies bedeutet, dass auch grenzüberschreitende Zusammenschlüsse problemlos möglich sind, bzw. dass innerhalb eines Landes bis zu 90% der Erzeuger in einer Organisation gebündelt sind. Diese Erzeugergemeinschaften könnten über einen Mindestpreis die durch ihre Mitglieder erzeugte Milchmenge steuern. Sinkt der Preis unter dieses Level, kann der Verband beschließen, dass jedes Mitglied seine Milchmenge leicht senkt. Diese Verordnung könnte einen Rahmen setzen, in dem Milcherzeugergemeinschaften ihre gemeinsamen Vermarktungsregeln und damit auch eine interne Mengensteuerung festlegen können ohne mit dem europäischen Kartellrecht in Konflikt zu geraten.

Basis, Basis, Basis

Grundvoraussetzung für eine effektive Nutzung eines solchen rechtlichen Rahmens ist natürlich die praktische Umsetzung an der Basis. Je mehr Milcherzeuger in der Erzeugergemeinschaft gebündelt sind, um so größer ist der Einfluss dieser auf den Markt und damit ihre Kraft, kostendeckende Milchpreise zu erreichen. Die Verbände der Milchbündelung  in den einzelnen EMB-Ländern müssen  noch eifrig weiter wachsen bzw. gegründet werden und sich in einer oder mehreren europäischen Erzeugergemeinschaften zusammenschließen.

Innerhalb der EU-Kommission wird diese Verordnung jetzt von Juristen und den politischen Vertretern  angeschaut. Im zweiten Schritt wird es wieder ein Treffen von EMB und den entsprechenden Vertretern der EU-Kommission geben. Klar ist, dass diese Verordnung Lobby braucht. Es geht um die Durchsetzung einer Sonderregelung im Wettbewerbsrecht für die Milcherzeuger, die im Markt einer relativ stark konzentrierten Molkereiwirtschaft und einem sehr stark konzentrierten Einzelhandel gegenüber stehen. Eine Gruppenfreistellung wäre eine angemessene Regelung, um dieser wirtschaftlichen Wirklichkeit gerecht zu werden. Das müssen nun auch die Abgeordneten in den einzelnen Ländern erfahren. Dem Agrarausschuss des EU-Parlaments hat Romuald Schaber als Präsident des EMB diese Verordnung in Zusammenhang mit den übrigen EMB Forderungen am 13.7. in Brüssel präsentiert.

Auf der EMB Internetseite www.europeanmilkboard.org ist eine Zusammenfassung des Verordnungstextes sowie der Verordnungstext selber zu finden.

Sonja Korspeter, EMB.

 

GAP 2013 – Instrumente für Milcherzeugung im Sinne der Gesellschaft

Am 20/21. Juli fand in Brüssel die von Dacian Ciolos initiierte Konferenz „GAP nach 2013“ statt, deren Ziel die stärkere Einbindung der Zivilgesellschaft in den Entscheidungsfindungsprozess für die Reform der EU-Agrarpolitik war. Es bestand die mehrheitliche Meinung, dass die EU-Agrarpolitik umfassend reformiert werden müsse. Das EMB betonte die Notwendigkeit der Orientierung der zukünftigen Politik an den Interessen von Milcherzeugern und Verbrauchern. Auch die Bedeutung von kostendeckenden Preisen am Markt für die Erzeuger wurde bei der Konferenz vielfach betont. Romuald Schaber wies darüber hinaus darauf hin, dass die  Agrarpolitik durch Regeln und Instrumente dafür sorgen müsse, dass Bäuerinnen und Bauern sich zusammenschließen und eine aktive Preis- und Mengenpolitik auf Augenhöhe mit der Industrie betreiben können und dass insbesondere auch für die junge Generation der Erzeuger dies die Voraussetzung sei, sich auf das Wagnis Landwirtschaft einzulassen. Sonja Korspeter, Generalsekretärin des EMB, betonte fernerhin: „Wir brauchen eine Konkurrenz um Qualität und nicht eine Konkurrenz um jeden Preis. Es ist ganz klar, dass eine hohe Qualität in Erzeugung und beim Produkt nicht auf dauerhaftem Niedrigpreisniveau funktionieren kann. Das bedeutet: Wir brauchen eine Stärkung der Erzeuger in der Lebensmittelkette unabhängig von den Genossenschaften, um kostendeckende Preise für die Erzeuger der Lebensmittel zu erreichen. Gesellschaftliche Leistungen können dann durch Ausgleichszahlungen abgeglichen werden.“ EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos hob in seinem Abschlussstatement die Vielfalt der landwirtschaftlichen Betriebe als Besonderheit Europas hervor: „Es muss mehr um ausgleichende Gerechtigkeit denn um Gleichheit gehen.“ „Ernährungssicherheit muss ein wichtiger Aspekt der zukünftigen Agrarpolitik sein“, sagte der Kommissar und „Die Beschäftigung im ländlichen Raum ist ein zentrales Thema.“ Es gelte Ökonomie und Ökologie gleichermaßen im Blick zu haben. Außerdem betonte Dacian Ciolos: „Die Gemeinsame Agrarpolitik geht alle an!“ Das ist auch die Meinung des European Milk Board, das sich aus diesem Grunde im Rahmen von ARC, der Agricultural and Rural Convention (www.arc2020.eu) weiter dafür einsetzt, als Zivilgesellschaft gemeinsame Vorschläge zu entwickeln und diese aktiv in den Reformentwicklungsprozess der EU-Agrarpolitik einzubringen.

 

Frankreich: Französisches Parlament diskutiert Gesetz zur Modernisierung der Landwirtschaft

Ende Juni debattierte das französische Parlament über das sogenannte LMA (Loi de la Modernisation de l’Agriculture; Gesetz zur Modernisieurng der Landwirtschaft). Ziel dieses Gesetzes ist es, die Modernisierung der Landwirtschaft einzuleiten und die Lage der Landwirte zu stabilisieren. Stabilität und Transparenz sind zwei zentrale Aspekte. Vertreter von OPL und APLI ebenso wie von der Confédération Paysanne haben die Debatte im Parlament mitverfolgt.

Die  französischen Abgeordneten sehen in der Kontraktualisierung ein probates Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Verträge mit Mengen und Preisen sollen die Ergebnisse in Zukunft verbessern. Durch Versicherungen soll zusätzlich Sicherheit geschaffen werden.  Das heißt natürlich nicht „die Lage der Landwirte verbessern“, sondern nur, dass alles klar und stabil geregelt werden soll. Uns bringt es nichts, wenn wir im voraus wissen, das wir Verluste machen werden (Verträge). Uns bringt es auch nichts, wenn wir wissen, wie wir Verluste machen werden (Transparenz). Vieles, was in den neuen französischen Gesetzen steht, finden wir auch in den Vorschlägen der High Level Group. Die Abgeordneten haben uns erklärt, dass beispielsweise in der Region, wo die französische Käsespezialität „Comté“ hergestellt wird, die Verträge funktionieren.  Warum funktionieren die Verträge in der Region, die Comté produziert und warum werden diese ansonsten nicht funktionieren? In ebendieser Region, in der der Comté produziert wird, gibt es eine starke Mengensteuerung. Nur wenn es neue Käufer gibt, die Comté erwerben wollen, werden neue Milcherzeuger als Lieferanten zugelassen. Das System wird durch die Milcherzeuger ebenso wie durch die Industrie gesteuert. Die Milch wird für den Käse verwendet und nicht für austauschbare Produkte wie Milchpulver oder Butter. Es wird ein qualitativ hochwertiges Produkt für den französischen Markt produziert und es werden Preise ausgehandelt, die sich anders als sonst, an den Produktionskosten orientieren. Das Ziel der Verhandlungen ist die Kostendeckung. Wie könnten die Vorschläge der HLG und das französische LMA verbessert werden? Was noch fehlt, ist eine Mengensteuerung in Zusammenarbeit mit den Bauern und der Industrie ebenso wie eine Allgemeinverbindlichkeit. Das Ziel muss  die Kostendeckung sein.

Insgesamt bieten die neuen Gesetze wenig Anlass zur Hoffnung. Es wird jedoch auch immer wieder betont, dass es die Möglichkeit gibt, zusätzliche Vorschläge einzureichen, sowohl auf europäischer als auch auf französischer Ebene. Wir müssen daran arbeiten, unsere Vorschläge in allen Ländern breit angelegt publik zu machen, so dass in Brüssel, wo die Entscheidungen getroffen werden, schließlich unsere Vorschläge akzeptiert werden. Sowohl die Agrarminister als auch die Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind hierfür wichtig.


Willem Smeenk, OPL und EMB-Vorstand

 

Niederlande: DDB informiert Mitglieder und Verbraucher

Das DDB hatte auf der NRM (National Rundvee Manifestatie) die am 25.  Und 26. Juni in Utrecht stattfand, einen Stand. Die große Milchviehschau findet alle zwei Jahre statt und hat fast 11.000 Besucher angelockt. Das DDB hat mit seinen Mitgliedern als auch mit anderen interessierten Besuchern gesprochen und hat diesen auch Beemster Käse angeboten.

Auf nationaler Ebene führt das DDB, hauptsächlich in Zusammenarbeit mit dem NMV, weiterhin Gespräche mit Politikern und Mitarbeitern des Landwirtschaftsministeriums über die EMB Strategie bezüglich einer flexibler Mengensteuerung.
Die Ergebnisse des Berichts der HLGM, die  bei weitem nicht dazu geeignet, die Krise der Milcherzeuger zu lösen, wurden auch diskutiert.

Um deutlich zu machen, dass über die bereits vorgelegten Vorschläge hinaus, bessere Lösungsansätze notwendig sind, haben Mitglieder des DDB und des NMV am 12. Juli gegen die aktuellen Vorschläge der EU protestiert.

Hennie de Zwaan, DDB

 

Österreich:

Unternehmen Agrarmedia verurteilt:

Die Inhaberin des Mitteilungsblattes des ÖVP Bauernbundes ist wegen übler Nachrede gegen EMB und IG-Milch rechtskräftig verurteilt worden.

Hier der Rechtsspruch:

Im Namen der Republik!

Die Antragsgegnerin Agrar Media Verlagsgesellschaft mbH wurde als Medieninhaberin der österreichischen Bauernzeitung zur Zahlung von auf § 6 Abs. 1 MedienG gründeten Entschädigungen an die Antragsteller Romuald Schaber, Sieta van Keimpema, Roberto Cavaliere, Ernst Halbmayr, Jean-Louis Naveau, Kjartan Poulsen, Martin Haab als Vorstandsmitglieder des European Milk Board e.V. verurteilt, da durch die in der Ausgabe Nr. 18 vom 30. April 2009 der Bauernzeitung veröffentlichten Behauptungen, der European Milk Board würde sich brutalster Methoden in der Demonstration bedienen und es würden EMB-Funktionäre für sich Seminare im Berlinder Hotel Adlon (EUR 490,- pro Doppelzimmer/Nacht ) organisieren, während die von ihnen angeblich vertretenen Milchbauern den durch chaotische Vorgangsweise beim Aktionismus entstandenen Schaden selber tragen müssen, der objektive Tatbestand der üblen Nachrede in einem Medium hergestellt wurde.

Oberlandesgericht Wien

Abt. 17, am 12. Mai 2010

 

Plastikkuh ist ungefährlich:

Laut einem neuen Gutachten der Bezirkshauptmannschaft Amstetten darf Faironika nun wieder neben der Autobahn grasen. Ihre Geschichte füllte Aktenordner, sorgte für Demos und Polizeieinsätze, sogar das Parlament und die Gerichte waren mit ihnen beschäftigt. Zwei Jahre dauerte der Streit zwischen Behörden und Bauern der IG-Milch über sechs weidende Plastikkühe an der A 1 im Bezirk Amstetten. Nun erteilte ein Verkehrssachverständiger „Faironika“ und ihren fünf europäischen Schwestern aber die Existenzberechtigung. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass das ehemalige EMB Vorstandsmitglied Ernst Halbmayr wegen angeblicher Tätigkeit gegen einen Polizisten bei der behördlich angeordneten Entfernung der Kühe von ihrem Standplatz zu 6 Monaten bedingter Haft verurteilt worden ist.

 

Fusion:

Neben der schon vollzogenen Übernahme des Käsehofes durch die Molkerei Alpenmilch Salzburg ist eine Fusion von Berglandmilch (dem größten österreichischen Milchverarbeiter) mit der Tirolmilch (viertgrößter Milchverarbeiter Österreichs) geplant. Sehr überraschend wurde in den letzten Tagen bekannt, dass die größte Molkerei Österreichs, die Berglandmilch, die viertgrößte Molkerei Tirol-Milch übernehmen will. Ohne die Einzelheiten zu kennen, ist hier jedoch große Skepsis angebracht. So war es der Berglandmilch im letzten Jahr nicht möglich, einige Dutzend Lieferanten direkt vor der Haustür zu übernehmen, die von der Molkerei Seifried gekündigt wurden, weil diese Milch nicht am Markt abgesetzt werden könnte und damit den Berglandlieferanten ein Schaden entstehen würde. Nun wird aber eine Übernahme der Tirol-Milch angestrebt, die einen sehr hohen Versandmilchanteil hat und zwar besonders in den Sommermonaten wo auch die Berglandmilch große Mengen versendet (sichtbar im saisonalen Preismodell).

 

Preiserhöhungen:

Neben Berglandmilch haben auch die MGN (zweitgrößte Molkerei Österreichs)  und die Gmundner Molkerei (drittgrößte Molkerei) Preiserhöhungen durchgeführt.

IG-Milch

 

 

Spanien: Prolec will sich mit anderen Verbänden zusammenschließen

 

PROLEC hat eine neue Strategie mit dem Motto „Weniger ist mehr“. Das Ziel dieser Strategie ist es, die Beiträge der Mitglieder von Prolec zu senken. Prolec konzentiert sich bei dieser Strategie  auf vier verschiedene Punkte:

a) Zusammenschluss der drei unabhängigen Milcherzeugerorganisationen: Feplac, Ganaderos unidos und Prolec: Je mehr Mitglieder wir haben, desto mehr Einfluss können wir in der Branche geltend machen, um unsere Forderungen als Lobby bei der spanischen Zentralverwaltung, Industrie und Handel zu vertreten. Das nächste Treffen der drei Organisationen findet am 5. August in Santiago statt.

b) Zusammenarbeit mit José Pascual, dem ehemaligen Danone Manager und neuen Prolec Berater. José Pascual hat die letzten 35 Jahre für Danone gearbeitet. Er verfügt über viele Informationen über den Milchmarkt, die Erzeuger nutzen können, um mit der Industrie auf Augenhöhe verhandeln zu können. Er wird, zusammen mit Prolec an Konferenzen in einigen Regionen Spaniens teilnehmen, um die neue Prolec Strategie vorzustellen und Informationen an die Milcherzeuger weiterzugeben (Milchpreise, Entwicklung und Kosten der Produktion). Die erste Konferenz fand in Segovia (Zentralspanien) statt und die nächste wird in Galicien veranstaltet.

c) Veranstaltung von Treffen mit Vertretern der Genossenschaften, Gewerkschaften und Industrie, um die Milchbranche zu einen und um über neue Bündnisse zu sprechen.

d) Aufnahme in die INLAC, die Spanische Branchenorganisation, deren Mitglieder die wichtigen Entscheidungen mit Hinblick auf den Milchmarkt treffen. Prolec hat eine Aufstellung der „Milchquotenvertretung“ (d.h. die Zahl der Mitglieder und die Milchquote, die Prolec vertritt) eingereicht, um deutlich zu machen, dass die Organisation das Recht hat, der INLAC beizutreten. Die Berufsverband (Gewerkschaften) prüfen jetzt, mit Zustimmung der Verwaltung, den Beitritt Prolecs. 

Esther Lopera, Prolec

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