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03.09.2010
Übergabe von 10-Punkte-Kriterienkatalog an deutsche und französische Agrarministerien
Paris / Berlin, 02.09.2010: Das European Milk Board (EMB) hat heute der französisch-deutschen Arbeitsgruppe zur Vertragsgestaltung im Milchsektor, einberufen von den Landwirtschaftsministerien der beiden Länder, einen 10-Punkte-Kriterienkatalog übergeben. In diesem ist festgelegt, welche Bedingungen in Verträgen zwischen Milcherzeugern und Milchindustrie mindestens erfüllt sein müssen. EMB-Präsident Romuald Schaber betont: “Für Kontrakte müssen europaweit unumgehbare Minimumkriterien gelten, damit die Marktposition der Milcherzeuger nicht weiter geschwächt, sondern tatsächlich gestärkt wird.”
Die Kriterien
Eine wichtige Bedingung ist, dass die gesamte vertraglich vereinbarte Menge zu einem definierten Preis je Abnehmer verkauft wird. Willem Smeenk, EMB-Vorstandsmitlied aus Frankreich, dazu: „Damit soll ausgeschlossen werden, dass Molkereien neben einem A-Preis einen unzumutbar billigeren B-Preis für die gleiche Milchqualität an Erzeuger zahlen.“ Er begründet dies: „Ein 2-Preis-System, das von der Milchindustrie in deren Interesse ausgestaltet wird (siehe Schweiz), kann dazu führen, dass das Preisniveau für die gesamte Milch nach unten gezogen wird. Außerdem verhindert ein 2-Preis-System nicht, dass die Menge weiterhin weit über der (kostendeckenden) Nachfrage am Markt liegt. Die Interessen von Milcherzeugern und Industrie sind unterschiedlich.“ Im Mittelpunkt aller Preis- und Mengenbetrachtungen muss die Deckung der durchschnittlichen Vollkosten der Milcherzeugung in der EU stehen. Um die Produktionskosten kontinuierlich zu ermitteln sowie mehr Markttransparenz herzustellen, ist auf EU-Ebene eine Monitoringstelle einzurichten.
Desweiteren sieht der Kriterienkatalog vor, dass Verträge nur zwischen Verarbeitern und eindeutigen und unabhängigen Erzeugerorganisationen abgeschlossen werden können, nicht jedoch zwischen einzelnem Erzeuger und Molkerei.
“Dieser Katalog muss europaweit verbindlich werden, denn nur so kann es für die Milcherzeuger einen gewissen Schutz geben, nicht von der Milchindustrie in die Enge getrieben zu werden.”, so Schaber.
Hintergrund
Der europäische Milchmarkt ist gekennzeichnet von einem enormen Wettbewerb bei hoher Transparenz und hoher Austauschbarkeit, wenig Konsumenten- und noch weniger Produzenteneinfluss. Um letztere gegenüber den anderen Akteuren am Milchmarkt in ihrer Marktposition zu stärken, soll eine so genannte Monitoringstelle eingerichtet werden. Das EMB bevorzugt zur Lösung der bestehenden Marktungleichgewichte einzelbetriebliche Lieferrechte auf Produzentenebene eindeutig gegenüber einer Übertragung der Mengenfrage an die Molkereiwirtschaft.
Soll der Milchsektor zukünftig dennoch überwiegend über Verträge zwischen Erzeugern und Verarbeitern geregelt werden, ist Grundvoraussetzung, dass entsprechende Minimum- Vertragskriterien respektiert werden.
Hier ist die Presseerkläung in PDF
Hier ist der 10-Punkte Kriterienkatalog
Hier ist der Brief für die Agrarministerien
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