MILK-NEWS

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Liebe Milchbäuerinnen und Milchbauern, liebe MitstreiterInnen,

Europa wurde von vielen Stürmen heimgesucht, die Ökonomen sagen uns für 2020 einen Börsen-Crash voraus, und dann auch noch dieses Virus, das aus der Ferne kommt und sich weltweit ausbreitet.

Und trotzdem muss ich zugeben, dass wir seit Januar einen Funken Optimismus für unseren Berufsstand der Milcherzeuger verspüren. Wir haben mit dem EMB zweimal den neuen Agrarkommissar getroffen, der auf uns deutlich weniger liberal als sein Vorgänger Hogan wirkt. Er schien sich gewahr zu sein, was künftig für die Landwirtschaft und die Landwirte, für die Umwelt, aber auch für die BewohnerInnen dieses Planeten auf dem Spiel steht. Wir müssen gesünder, sauberer und näher an den VerbraucherInnen produzieren. Nun ist es an uns zu überzeugen, dass wir kostendeckende Preise brauchen, damit dies nachhaltig und vor allem tragbar sein wird. Für das Wohlergehen aller, für viele Betriebe und Existenzgründungen in allen Regionen. Wir haben endlich den Eindruck, dass unser Kampf gegen die Marktwirtschaft ein wenig Früchte trägt!

Bei vielen BürgerInnen löst dieses vieldiskutierte Virus Überlegungen aus oder entfacht sie neu, die wir beim EMB seit Jahren verfolgen. Überlegungen, die sich dem „gesunden Menschenverstand“ aufdrängen. Während ich diesen Leitartikel verfasse, fehlen uns bereits Arzneimittel und medizinische Geräte in Europa, mit dramatischen Folgen! Normal – denn die Produktion konzentriert sich größtenteils in Asien. Unsere medizinische Unabhängigkeit ist gefährdet! Es ist sehr hart, wenn man weiß, dass uns dieser Mangel zu Entscheidungen zwingt: Wen können wir behandeln, wen retten?

Wir sind soweit gekommen, weil seit Jahren das System der Marktwirtschaft, eines exzessiven Neoliberalismus, regiert! Der Schutz und die Unterstützung unserer Labore, unserer WissenschaftlerInnen, unseres Gesundheitswesens und damit unserer Medizin wurden missachtet! Das können wir nicht hinnehmen, es ist unerträglich! Obwohl zahlreiche Organisationen seit vielen Jahren gegen dieses System mobil machen. Und bei unserer Landwirtschaft – die uns alle ernährt – schlagen wir genau den gleichen Weg ein!

Ich wage zu hoffen, dass unsere Entscheidungsträger infolge dieses tragischen Kapitels die richtigen Lösungen wählen werden – im Sinne des gesunden Menschenverstands. Wir bitten die Mitgliedstaaten inständig, sich für unser Marktverantwortungsprogramm stark zu machen!

Unser Ziel beim EMB sind die Anpassung der Milchmenge an die tatsächliche Marktnachfrage und die Bündelung der LandwirtInnen in Erzeugerorganisationen, um sie zu stärken. Dies dient dazu, kostendeckende Preise zu erwirtschaften – ein würdiges Einkommen, um die Zahl derjenigen zu erhalten oder vielleicht sogar zu erhöhen, die von der Landwirtschaft leben. Die Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln in Europa muss jetzt sein! Aber ich kann Ihnen bescheinigen, dass das nicht der Fall ist – seit Jahren nicht mehr. Wir müssen das System verändern, denn nach den Arzneimitteln werden uns die Grundnahrungsmittel ausgehen.

Passen Sie gut auf sich und Ihre Familien auf und leisten Sie Widerstand! Das ist unsere Bürgerpflicht!

 

Boris Gondouin, EMB-Vorstandsmitglied

Corona-Krise: der Milchmarkt gerät zunehmend unter Druck

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© Astrid Sauvage

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treffen nun auch den Milchmarkt empfindlich. Woche für Woche nehmen die Probleme und Herausforderungen sowohl für die Betriebe als auch für Molkereien zu.

 

Die europäischen und internationalen Marktsignale zeigen bereits seit mehreren Wochen einen starken Abwärtstrend. Der Global Dairy Trade-Index erholte sich zwar bei der letzten Auktion leicht um 1,2%, war aber seit Anfang Februar bereits vier Wochen hintereinander stark abgefallen. Auch auf dem italienischen Spotmilchmarkt brechen die Preise scharf ein. Der Durchschnittspreis für April sank um 9,34% im Vergleich zum Vormonat und liegt nun bei 30,75 €/100kg. Im Vergleich zu April 2019 ist das ein Abfall von 21,28%.

Ebenso rutschen die  Kurse für Futures auf Milcherzeugnisse an der European Energy Exchange (EEX) deutlich ab. Die Butterkontrakte für Mai sanken per 7. April um satte 10,6% auf 2.754 €/t im Vergleich zur Vorwoche.

Die EU-Preise für Magermilchpulver und Butter geben ebenfalls in Folge nach. Der Preis für Magermilchpulver sank in der vergangenen Woche um weitere 4,4% auf 218 €/100kg. In der Vorwoche war bereits ein Preisabfall von 5,7% zu verzeichnen. Die Butternotierungen betragen aktuell 342 €/100kg. Das bedeutet einen weiteren Rückgang von 2% seit der Vorwoche.

 

Kritische Situation für Milcherzeuger

Die Milchviehhalter geraten vor allem durch die steigenden Milchanlieferungen zunehmend unter Druck. Einige Mitgliedsländer berichten, dass kleinere Molkereien aufgrund von Kapazitätsproblemen bereits die Milchannahme verweigern. In verschiedenen Ländern zeichnen sich Einbrüche bei den Milchpreisen ab. In Litauen wurden ab 1. April die Rohmilchpreise um 3-5 Cent gesenkt, was etwa 20 Prozent des Gesamtpreises entspricht.

In vielen Ländern wird die Forderung nach Maßnahmen zur Begrenzung der Produktion laut, um einer weiteren Milchmarktkrise entgegenzuwirken.

 

Vanessa Langer und Regina Reiterer, EMB

Coronavirus: Molkereiunternehmen und ihre Verbände sind gefordert

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© BDM

Die Maßnahmen zur Verhinderung einer noch schnelleren Ausbreitung des Coronavirus nehmen immer deutlichere Formen an. Anzunehmen ist, dass „Hamsterkäufe“ zeitlich befristet eine etwas erhöhte Nachfrage nach haltbaren Milchprodukten mit sich bringen. In der Gesamtheit steht der Milchmarkt jedoch gehörig unter Druck. Die von Vertretern einzelner Molkereiunternehmen an uns herangetragene Bitte, sich für die umgehende Einlagerung in die staatliche Intervention einzusetzen, spricht Bände.

 

Von den Molkereiunternehmen erwarten wir, dass sie in dieser besonderen Situation ihren Widerstand gegen die sofortige Installierung wirkungsvoller Instrumente zum Krisenmanagement auf EU-Ebene aufgeben. Wir müssen auf die aktuellen Marktverwerfungen eine wirksame und effektive Antwort geben, die mehr ist als ein Appell an die ethische Verantwortung anderer Marktteilnehmer. Wir brauchen eine schnelle, zeitlich befristete, europaweite Milchmengenreduzierung, damit die Preise nicht ins Uferlose abstürzen. Wir können nicht riskieren, dass mit dieser Krise bäuerliche Strukturen irreparabel zerstört werden, die für eine flächendeckende Grundversorgung der Bevölkerung so dringend benötigt werden.

An unsere Berufskollegen appellieren wir, diese Forderung aktiv zu unterstützen. In einer wirtschaftlich so dramatischen Zeit bauen wir auf die Solidarität aller Marktteilnehmer – Molkereien wie Kollegen. Alle sind aufgefordert, die erwartbaren Schäden für die Milchbetriebe zu minimieren. Es darf in einer derartigen Situation nicht um Eitelkeiten, Rechthaben oder um die (unberechtigte!) Sorge vor einer vermeintlichen Wiedereinführung der Quote gehen: Alle müssen jetzt pragmatisch an einem Strang ziehen.

Angesichts der immensen gesamtgesellschaftlichen Dimensionen und eines beträchtlichen Finanzierungsbedarfs für alle gesellschaftlichen Bereiche müssen jetzt alle Stellschrauben zur Schadensminimierung gedreht werden. Wir erleben gerade auch, wie schnell politische Beschlüsse gefasst und umgesetzt werden können, wenn der gemeinsame Wille da ist. Dass ein parteiübergreifender breiter Konsens für eine zeitlich befristete EU-weite Milchmengenreduktion als Kriseninstrument möglich ist, haben Landtagsbeschlüsse in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt 2016 gezeigt.

Die Politik, die sich ebenfalls im Krisenmodus befindet, braucht nun dringend ein gemeinsames Signal der MilchviehhalterInnen und der Molkereibranche für wirkungsvolle Mengenmaßnahmen! Damit könnte ein schnelles und unbürokratisches Handeln der Politik erreicht werden. Schon während der Milchmarktkrise 2015/2016 hat sich gezeigt, dass allein die Ankündigung von Milchreduzierungsmaßnahmen marktstabilisierend sein kann.

 

Aldi meldet schnellen Abschluss über Konsummilchkontrakte

Die massiven durch „Land schafft Verbindung“ organisierten Proteste der Bäuerinnen und Bauern haben Wirkung gezeigt. In einer Pressemeldung hat der Discounter den Verhandlungsabschluss mit der Molkereiindustrie bekanntgegeben. Aldi, mit einem Milchvolumen von knapp 12% in Deutschland, einigte sich mit den Molkereien auf einen Anstieg der Preise von 4-5 Cent pro Liter. Geltung soll diese leichte Anhebung allerdings nur für den Trinkmilchbereich haben. Ein herzliches Dankeschön richten wir an alle AktivistInnen! Das Ganze erinnert uns an die Situation im Juni 2008. Während der massiven Proteste der MilchviehhalterInnen hob Lidl den Trinkmilchpreis um 10 Cent/Liter an. An den Marktrahmenbedingungen wurde jedoch nichts geändert, die Forderungen des BDM wurden blockiert. Die Folgen sind bekannt – bei der nächsten Preisrunde wurde der Absturz der Milcherzeugerpreise eingeläutet.

 

Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V. (BDM)

Ein Milchpreis, der trotz historisch niedriger Produktion nicht steigt – eine kritische Analyse des „Grünen Teppichs“!

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© Deborah Cordwell

Die bäuerliche Organisation Uniterre hat vom jüngsten Entscheid der BOM (Branchenorganisation Milch) Kenntnis genommen, für das nächste Quartal den Richtpreis für Industriemilch nicht zu erhöhen. Die Milchkommission, welche die Entwicklung auf dem Milchmarkt aufmerksam beobachtet und analysiert, ist empört und sprachlos.

 

Erstens: Einmal mehr müssen wir feststellen, dass bei der Milch das hochheilige Marktgesetz von Angebot und Nachfrage immer nur in eine Richtung funktioniert. Obwohl 2019 die Jahresmilchproduktion auf den tiefsten Stand seit 2007 zurückfiel, sind Käufer und Verarbeiter nach wie vor der Meinung, dass keine Notwendigkeit besteht, das Ausgangsprodukt Milch neu zu bewerten. Wie immer müssen sich die MilchproduzentInnen beugen und sich mit dem Status quo von 71 Rappen pro Kilogramm für das Segment A begnügen. Gleichzeitig möchten wir mit Nachdruck darauf hinweisen, dass dieser Preis nur ein Richtpreis ist, der in der Praxis kaum realisiert wird und hingegen eine Erhöhung des Richtpreises den ProduzentInnen im Allgemeinen eine reale Verbesserung bringt.

Zweitens: Während die BOM die Einführung des „Grünen Teppichs“* als Nachhaltigkeits-Standard begrüßt und als Erfolg und Fortschritt feiert, berichteten mehrere ProduzentInnen, dass ihre Käufer die Anteile von A- und B-Milch in der Milchabrechnung angepasst haben. Da der 3-Rappen-Zuschlag des „Grünen Teppichs“ nur für das A-Segment ausbezahlt wird, werden die ProduzentInnen erneut betrogen, wenn der Anteil dieses Segments zugunsten des B-Segments sinkt. Ein neuer Trick, die Bauernfamilien um das ihnen zustehende Einkommen zu prellen. Das Milchpreis-Monitoring der Schweizer Milchproduzenten SMP zeigt klar auf, dass der durchschnittlich realisierte Milchpreis (Segmente A und B) seit September 2019 gesunken ist, obwohl alles drauf hindeutet, dass das Milchangebot knapp oder gar ungenügend ist. Vergessen wir in diesem Zusammenhang nicht, dass aufgrund des Grünen Teppichs die Konsumentenpreise im Laden angehoben wurden. Welches Vertrauen können wir da noch in die Vertreter der ProduzentInnen in der BOM haben, wenn sie ihre Aufgabe nicht wahrnehmen und unsere berechtigten Anliegen nicht durchsetzen können?

 

Es leben die Butterimporte!

Einen sehr bitteren Nachgeschmack hinterlässt der Artikel im „Agri“ vom 28. Februar mit dem Titel „Butterimporte werden notwendig sein, um den Markt beliefern zu können“, in welchem die Freiburger Milchproduzenten-Organisation FSFL die aktuelle Marktsituation ausleuchtet. Ja, alles deutet darauf hin, dass wir angesichts der Buttervorräte, die zu Jahresbeginn fast bei Null lagen, und der Milchknappheit, die sich per Ende 2020 abzeichnet, auf die Gefahr einer Öffnung der weißen Linie zusteuern. Es ist erschreckend, dass die Notwendigkeit einer Erhöhung des Milchpreises für die ProduzentInnen nicht einmal in Erwägung gezogen wird. Noch einmal: Wofür sind unsere Verbände da, wenn sie nicht die Interessen von uns ProduzentInnen verteidigen und nicht dafür einstehen, dass unsere Arbeit fair und würdig entlohnt wird? Wir sind sprachlos!

Die Milchkommission von Uniterre fordert von der BOM und den SMP eine Erhöhung des Milchpreises des A-Segments, eine glaubhafte Rechtfertigung der Erhöhung des Anteils des B-Segments und eine korrekte Umsetzung des „Grünen Teppichs“! Wollen wir das Ausbluten unserer MilchproduzentInnen stoppen, die Konsummilch-Produktion in der Schweiz erhalten und eine Öffnung der weißen Linie vermeiden, kommen wir nicht um einen besseren Milchpreis herum!

Der fulminante Start der Genossenschaft FaireMilch zeigt klar und unmissverständlich, dass die Schweizer KonsumentInnen bereit sind, für Milchprodukte mehr zu bezahlen, wenn sie die Gewähr haben, damit unsere Bauernfamilien zu unterstützen und ihnen zu einem würdigeren Leben zu verhelfen.

 

Auszug aus der Pressemitteilung der Uniterre vom 10. März 2020

 

* Anm.: Der "Grüne Teppich" ist ein neuer Milchproduktionsstandard und ein Instrument, um Schweizer Milch und Milchprodukte von ausländischen klar zu unterscheiden. Er wurde am 1. September 2019 eingeführt. Wer die Anforderungen erfüllt, hat Anrecht auf einen Zuschlag von 3 Rappen pro kg Molkereimilch im A-Segment.

Nitratrichtlinie: Informationen aus den Ländern

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© Myriam Zilles, Pixabay

In unserer neuen Serie berichten wir über die Situation zur Nitratrichtlinie in einzelnen Ländern, über nationale Bestimmungen und die sich daraus ergebenden Herausforderungen für die Landwirte. Wir starten mit Frankreich, das ein sehr komplexes System aufweist, und berichten über die irische Stickstoff-Ausnahmeregelung.

 

Nitratrichtlinie: Situation in Frankreich

In Frankreich ist das Regelwerk über die Stickstoffeinträge sehr komplex, weil sich nationale Texte sowie Programme auf Ebene der Verwaltungsregion und des Departements überlagern. Es gibt zusätzlich noch verschiedene Rechtsvorschriften je nach Flusseinzugsgebiet.

Die in den Ausscheidungen von Viehbetrieben enthaltene Stickstoffmenge, die jährlich pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche ausgebracht werden darf, ist auf maximal 170 kg Stickstoff begrenzt. Bei Milchkühen hängt die Stickstoffproduktionsnorm pro Tier von der Milchreferenzmenge der Herde und der Zeit ab, die das Tier im Freien verbringt, vor allem auf der Weide. Allgemein ist der Höchstwert für organischen Stickstoff von 170 Einheiten kein Problem mehr. Man kann sagen, dass viele technische Regeln eine Überschreitung verhindern und Frankreich nicht mehr das Ziel hat, eine Ausnahmeregelung von den 170 Einheiten zu beantragen. Die ErzeugerInnen sind verpflichtet, einen voraussichtlichen Düngungsplan zu pflegen und Buch über ihre Ausbringungspraktiken zu führen.

Was die Vorgaben zum Einsatz von Gülleausbringungstechniken betrifft, hängen die Ausbringungsabstände im Verhältnis zu Wasserläufen von der Art des Düngers, dem Gefälle der Parzellen und der Existenz oder dem Fehlen eines nichtgedüngten, mehrjährig begrünten Streifens entlang des Wasserlaufs ab. Bei weniger als 10% Gefälle ist ein Mindestabstand von 35 m zu wahren. Hat die Parzelle mehr als 10% Gefälle, beträgt der Mindestabstand 100 m. Die Ausbringung auf einen niederschlagsgetränkten, verschneiten oder gefrorenen Boden ist verboten, wobei im letzteren Fall das Verbot nicht für Festmist gilt.

In Sondermaßnahmenzonen gelten besondere Vorschriften: Hier muss der Stickstoff-Saldo – der für den gesamten Betrieb über die Differenz zwischen den organischen Einträgen, einschließlich Ausscheidungen auf der Weide, und mineralischen Einträgen einerseits und den Stickstoffexporten der Kulturen andererseits ermittelt wird – unter 50 kg/ha liegen (bzw. muss der Schnitt über drei Jahre unter 50 kg/ha liegen). Es gibt Ausnahmeregelungen im Zusammenhang mit der Ausbringung stickstoffhaltiger Düngemittel, wie bei Bewässerung, lokal begrenzter Düngung zur Aussaat oder Nährstoffergänzungen mit Blattanwendung.

 

Alexandre Chédeville, OPL-CR

 

Die Stickstoff-Ausnahmeregelungen in Irland

Die Stickstoff-Ausnahmeregelungen, die es LandwirtInnen ermöglichen, den Grenzwert von 170kg N/ha) zu überschreiten, laufen in Irland Ende 2021 mit dem Abschluss des vierten Programms aus. 2018 nahmen 7.000 Landwirte mit hohem Viehbestand die Ausnahmeregelung in Anspruch; auf sie entfielen 11% der irischen landwirtschaftlichen Nutzfläche und 20% des Rinderbestands. Die Zahlen für 2019 sind ähnlich. Weitere 5.000 Landwirte mit einem Anteil von 13% am Rinderbestand überschritten den Grenzwert von 170kg N/ha tierischen Düngers, exportierten aber Gülle oder unternahmen andere Maßnahmen, um den Grenzwert einzuhalten.

 

Neue Regeln für die, die Ausnahmeregelungen haben oder 170kg N/ha überschreiten, aber exportieren, um unter dem Grenzwert für die Ausnahmeregelung zu bleiben

Die derzeitige Nitrat-Ausnahmeregelung sieht vor, dass mindestens 50% der auf dem Betrieb anfallenden Gülle bis zum 15. Juni ausgebracht wird. Nach dem 15. Juni sind Geräte zur emissionsarmen Gülleausbringung erforderlich.

 

Liste der für 2020/2021 vorgeschlagenen Maßnahmen

  • Betriebe, die mit ihrem Viehbestand über 170kg N/ha liegen (einschließlich derjenigen, die Gülle exportieren, um eine Ausnahmeregelung zu vermeiden), müssen an einem zwingenden Kalkungsprogramm teilnehmen.
  • LandwirtInnen, die eine Ausnahmeregelung erwirken, müssen eine verpflichtende Schulung zum Nährstoffmanagement absolvieren.
  • Betriebe, die mit ihrem Viehbestand 170kg N/ha überschreiten, müssen nach dem 15. April Geräte zur emissionsarmen Gülleausbringung einsetzen (auch die, die Gülle exportieren, um eine Ausnahmeregelung zu vermeiden).
  • Die gesamte Gülle von Betrieben, die über 170kg N/ha liegen (auch derjenigen, die Gülle exportieren, um eine Ausnahmeregelung zu vermeiden), muss emissionsarm mit entsprechenden Geräten ausgebracht werden.
  • LandwirtInnen mit Ausnahmeregelung müssen regelmäßig das Graswachstum aufzeichnen. Wer derzeit das Graswachstum nicht misst, erhält eine Schulung.
  • Auf Betrieben, die eine Ausnahmeregelung haben, muss bei allen Neuaussaaten die Saatgutmischung Klee enthalten.
  • LandwirtInnen können für Gemeinschaftsland keine Ausnahmeregelung erhalten. Des Weiteren darf Gemeinschaftsland bei der Berechnung der Düngermenge, die auf dem Betrieb verwendet werden kann, nicht berücksichtigt werden.
  • LandwirtInnen, die mit ihrem Viehbestand 170kg N/ha überschreiten (einschließlich derjenigen, die Gülle exportieren, um eine Ausnahmeregelung zu vermeiden), müssen die Roheiweißmenge in dem von ihnen zugekauften Kraftfutter senken.
  • LandwirtInnen, die eine Ausnahmeregelung erwirken, müssen eine Maßnahme zum Schutz der Artenvielfalt unternehmen, deren Einzelheiten noch festzulegen sind.

 

Paul Smyth, Irish Creamery Milk Supplier Association (ICMSA)

Fairebel-Schokoladenmilch – ein Produkt zur Unterstützung der Kakaoerzeugerinnen

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© Sean Hawkey

Seit Oktober 2019 enthält die Schokoladenmilch von Fairebel zertifizierten Fairtrade-Kakao, der den Kakaoerzeugern einen gerechteren Preis garantiert. Die VerbraucherInnen zeigen sich begeistert: Innerhalb von drei Monaten wurden 335.637 Einheiten verkauft. Mit diesem Geschäftserfolg kann die Genossenschaft Faircoop den Aufbau der Women’s School of Leadership in den Kakaoanbauregionen der Elfenbeinküste unterstützen.

 

Fairebel und Fairtrade verbinden gemeinsame Werte: gerechte Preise, gute Arbeitsbedingungen und eine nachhaltige Zukunft für die Landwirte. VerbraucherInnen und ErzeugerInnen sollen enger zusammengeführt und Kundenwünsche erfüllt werden, denn heute interessieren sich die KundInnen verstärkt für die Bedingungen, unter denen die von ihnen konsumierten Waren hergestellt werden. Die gemeinsamen Zielsetzungen führten Ende 2019 zu einem Partnerschaftsabkommen.

“Schon lange hegte man bei Fairebel den Wunsch, ein Projekt auf die Beine zu stellen, in dem Solidarität mit den Kakaoerzeugern Westafrikas großgeschrieben wird”, erklärt Erwin Schöpges, Präsident der Faircoop-Genossenschaft. Für ihre Schokoladenvollmilch setzt die Genossenschaft nunmehr auf von Fairtrade zertifizierten Kakao zu fairen Preisen und unterstützt ein Ausbildungsprojekt für Frauen in den Anbauregionen der Elfenbeinküste.

 

Starke Frauen als Führungspersönlichkeiten im Kakaogeschäft

Die „Women’s School of Leadership“ ist Teil der Strategie der Fairtrade-Organisation, die darauf abzielt, die Position der Frauen zu stärken und diese zu ermutigen, innerhalb ihrer landwirtschaftlichen Gemeinschaften Führungsrollen bzw. Verantwortung zu übernehmen.

Yadua Adingra ist eine von ihnen. Sie machte die Ausbildung und ist mittlerweile Vorsitzende des Frauenvereins der Kakaoerzeugergenossenschaft CAYAT. „Mit allem, was ich in der Women’s School of Leadership gelernt habe, konnte ich die Genossenschaft von meiner Eignung für den Posten überzeugen“, so Adingra.

 

Ein gemeinsamer Verkaufserfolg

Die Schokoladenvollmilch war schon immer ein Verkaufsschlager der Fairebel-Marke. 335.637 Packungen wurden in den vergangenen drei Monaten zum Frühstück, im Pausenhof oder als Zwischenmahlzeit konsumiert.

Für jede verkaufte Einheit überweist die Genossenschaft eine zusätzliche Prämie in Höhe von einem Eurocent. „Wir möchten das Projekt Women‘s School of Leadership mit insgesamt 3.356,37 € unterstützen”, so Schöpges. „2020 wird die belgische Genossenschaft bestimmt mehr als eine Million Tetra Paks absetzen, somit werden wir mehr als 10.000 € in dieses wunderbare Projekt investieren können.“

 

Auszug aus der Pressemitteilung von Fairebel vom 5. März 2020

Impressum

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