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Agrarausschuss des EU-Parlaments beschließt Position zur Stärkung der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette

– wichtiger Schritt, aber kein Durchbruch –

Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments hat in dieser Woche den Ausschussbericht zur Stärkung der Position von Erzeugerinnen und Erzeugern in der Lebensmittelversorgungskette angenommen. Zwar enthält der Beschluss einige Fortschritte, insgesamt bleibt er jedoch weit hinter dem zurück, was für eine echte Verbesserung der Lage der Landwirtinnen und Landwirte notwendig wäre.

Positiv zu werten ist, dass die EU-weiten Grenzen für die Bündelung bei Produzentenorganisationen angehoben werden sollen. Das eröffnet die Chance auf mehr Schlagkraft im Markt – vorausgesetzt, diese Organisationen werden weiter gestärkt und deutlich mehr Bäuerinnen und Bauern schließen sich ihnen an. Auch die Bestätigung einer europaweiten Vertragspflicht, die die EU-Kommission ins Spiel gebracht hatte, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Diese Verträge sollen künftig auch eine Revisionsklausel enthalten, die Erzeuger bei unvorhersehbaren Entwicklungen aktivieren können. Ebenso wichtig: die Orientierung der Preise an den tatsächlichen Kosten, einschließlich eines Erzeugereinkommens. Interessant ist zudem, dass nun angedacht ist, dass anstelle des Erstkäufers nun die Bauernseite das Vertragsangebot erstellen soll.

Doch trotz dieser positiven Aspekte ist klar: Diese Position wird die Lage der Erzeuger nicht ausreichend ändern können. Dazu hätte sie viel ehrgeiziger ausfallen müssen. So existieren weiterhin Ausnahmen von verpflichtenden Verträgen für Genossenschaften, die Kostendeckung über die Preise ist trotz einiger Erwähnungen nicht angemessen gesichert. Die weiterhin vorgesehene Ausnahme für Genossenschaften von der Vertragspflicht schwächt die Position der Erzeuger tatsächlich massiv – eine klare Interessenkollision zulasten der Bauern. Gerade die Ausnahmen von der Vertragspflicht stellen eine große Schwächung des Marktrahmens dar - dazu gehört auch die angedachte Möglichkeit eines Mitgliedstaates auf Forderung von Interbranchenorganisationen oder großen Agrarorganisationen ganze Sektoren von der Vertragspflicht ausnehmen zu können (Das beträfe nicht den Milchsektor). Auch der Verzicht auf ein Kriseninstrument wie das Marktverantwortungsprogramm im Rahmen der Marktbeobachtungsstelle für Milch bedeutet, dass Europa bei Marktschieflagen weiterhin weitgehend handlungsunfähig bleibt.

Der Agrarausschuss bestätigt durch seine Position zwar, dass die neoliberale und damit bauernfeindliche Linie der Vergangenheit nicht zurückkehrt. Aber ein wirklicher Durchbruch sieht anders aus: Die strukturelle Schieflage bleibt bestehen, die Einkommenssituation der Betriebe wird mit diesem Bericht nicht grundlegend verbessert.

Dass es überhaupt Fortschritte gibt und in der Politik zumindest etwas Marktgestaltungswille zu sehen ist, kann man vor allem auf das Engagement von progressiven Organisationen wie dem European Milk Board asbl und den Protesten des letzten Jahres zurückführen. Ohne diesen Druck von außen hätte es kaum Bewegung gegeben. Nun kommt es bald auf die anstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission an: Dort darf das Erreichte nicht wieder verwässert werden.

Fest steht jedoch: Ohne eine wesentlich tiefgreifendere Reform wird es nicht gelingen, den Landwirtinnen und Landwirten in Europa eine echte Zukunftsperspektive zu geben. Nur klare und verbindliche Regeln, die tatsächlich für faire Preise und Kostendeckung sorgen, können verhindern, dass immer mehr Betriebe aus Perspektivlosigkeit aufgeben oder junge Menschen gar nicht erst in die Landwirtschaft einsteigen.