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Wer Bauern vertritt, darf ihre Rechte nicht wieder wegverhandeln

EMB warnt vor Verwässerung der neuen EU-Vertragsregeln – Orientierung an Produktionskosten und Revisionsklauseln müssen erhalten bleiben

Nach jahrelanger politischer Arbeit zur Stärkung der landwirtschaftlichen Erzeuger stehen in Deutschland wichtige Entscheidungen zur Umsetzung der neuen EU-Regeln für Vertragsbeziehungen an. Das European Milk Board (EMB) warnt eindringlich davor, die auf europäischer Ebene erreichten Verbesserungen nun durch Ausnahmen und nationale Sonderwege wieder auszuhöhlen.

Die neue EU-Verordnung sieht in Artikel 148 GMO für den Milchsektor grundsätzlich schriftliche Verträge vor. Werden Preise anhand einer Formel bestimmt, sollen objektive Indikatoren verwendet werden, die unter anderem Veränderungen relevanter Produktionskosten widerspiegeln. Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von mehr als sechs Monaten ist zudem eine vom Erzeuger auslösbare Revisionsklausel vorgesehen.

Gleichzeitig eröffnet die Verordnung den Mitgliedstaaten nach Konsultation relevanter Sektorvertreter die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen gerade bei diesen Punkten Ausnahmen zu beschließen. Genau deshalb ist jetzt höchste Wachsamkeit geboten. „Wir haben als European Milk Board nicht über Monate und Jahre dafür gearbeitet, die Verhandlungsposition der Erzeuger in Europa endlich zu verbessern, damit diese Fortschritte jetzt durch die Hintertür wieder einkassiert werden“, erklärt EMB-Präsident Kjartan Poulsen. „Wer jetzt versucht, Produktionskosten aus der Preisgestaltung herauszuhalten oder Revisionsmöglichkeiten zu schwächen, muss den Erzeugern erklären, wessen Interessen er damit eigentlich vertritt.“
 

Produktionskosten sind keine Bürokratie

Besonders entschieden wendet sich das EMB gegen das Argument, stärkere Vertragsregeln seien vor allem zusätzliche Bürokratie oder würden die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. Wer Wettbewerbsfähigkeit nur dadurch gewährleisten kann, dass die Preise für die landwirtschaftlichen Rohstoffe möglichst niedrig bleiben und die Erzeuger weiterhin chronisch unterhalb der Produktionskosten bezahlt werden, verteidigt kein zukunftsfähiges Agrarmodell. Er verteidigt ein System, das auf zu billigen Rohstoffen und einer schwachen Verhandlungsposition der Bauern beruht.

Genau dieses System muss überwunden werden. Landwirte müssen in der Lage sein, auf steigende Kosten und veränderte Marktbedingungen zu reagieren. Wichtige Gründe für eine Revisionsklausel sowie die Orientierung an den Kosten bei der Preisfindung sind, dass bei längerfristigen Verträgen Änderungen der Produktionskosten oder Marktbedingungen nicht zu lange zulasten der schwächeren Vertragspartei unberücksichtigt bleiben sollen. Diese Elemente jetzt wieder aufzuweichen, wäre ein Rückschritt.


Bestimmte Bauernvertreter müssen sich entscheiden, auf welcher Seite sie stehen

Besonders die Bauernvertretungen stehen jetzt während der aktuellen Konsultationen in der Verantwortung. Für das EMB ist klar: Wer beansprucht, im Namen der Bauern zu sprechen, kann sich nicht gleichzeitig gegen Instrumente stellen, die deren Verhandlungsposition gegenüber Molkereien, Verarbeitern und anderen deutlich stärkeren Marktpartnern verbessern sollen. „Eine Bauernvertretung darf nicht auf der einen Seite über Höfesterben, fehlende Perspektiven und zu niedrige Einkommen klagen und auf der anderen Seite genau die Instrumente bekämpfen, die den Erzeugern mehr Einfluss auf ihre Vertrags- und Preisbedingungen geben“, so Poulsen. „Das passt nicht zusammen.“

Das EMB fordert daher als europäischer Dachverband der Milcherzeuger deutsche Bauernvertreter auf, tatsächlich für die Landwirte und Landwirtinnen einzutreten und auf keinen Fall Ausnahmen von Regelungen unterstützen, die geschaffen wurden, um die Position der Erzeuger zu stärken.

Auch die Position der Milchindustrie ist wenig überraschend: Für Abnehmer ist ein System bequem, in dem sie gegenüber einzelnen Erzeugern über eine wesentlich stärkere Marktposition verfügen. Eine Bauernvertretung darf diese Interessen jedoch nicht zu ihren eigenen machen.
 

Artikel 168: Auch andere Erzeuger brauchen verbindliche Verträge

Dasselbe gilt für Artikel 168 und damit für andere Agrarsektoren. Das EMB warnt daher eindringlich davor, die Verpflichtung zu schriftlichen Verträgen auch dort durch weitreichende Ausnahmen auszuhöhlen. Landwirtschaftliche Erzeuger brauchen verbindliche Verträge – und sie brauchen Verträge mit fairen Bedingungen. 

Verträge sind ein wichtiger erster Schritt, um die Position der Erzeuger in der Lebensmittelkette zu stärken. Sie allein reichen jedoch nicht aus: Es braucht weitere wirksame Elemente, die faire Marktbedingungen schaffen und den Erzeugern eine kostendeckende Vergütung ermöglichen.


Jetzt zeigt sich, wer die Stärkung der Bauern wirklich will

In den vergangenen Jahren wurde auf EU-Ebene immer wieder erklärt, dass die Position der Landwirte in der Lebensmittelkette gestärkt werden müsse. Jetzt, wo konkrete Instrumente dafür vorliegen, zeigt sich, wer dieses Ziel tatsächlich unterstützt und wer nur darüber spricht.

„Jetzt darf es kein Zurück geben“, betont Poulsen. „Wer eine starke Landwirtschaft will, muss auch starke Erzeuger wollen. Und starke Erzeuger brauchen faire Verträge, eine Preisgestaltung, bei der ihre Produktionskosten eine Rolle spielen, und die Möglichkeit, untragbare Vertragsbedingungen neu zu verhandeln. Wer genau diese Instrumente wieder abschaffen oder abschwächen will, stärkt nicht die Bauern – sondern diejenigen, die ihnen gegenüber ohnehin schon die stärkere Marktposition haben.“