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Presseerklärung: Vorschläge der Kommission können keine neue Milchkrise verhindern

Milchpaket der EU-Kommission ermöglicht keine flächendeckende Milchproduktion in Europa. Kraftvolle Erzeugerbündelung und europäische Monitoringstelle nötig, um Erzeuger am Markt aus der Position der Schwäche zu befreien

Hamm / Brüssel (9.12.2010): Die EU-Kommission stellt ihren Vorschlägen die treffende Analyse voraus, dass die Milcherzeuger sich in einer extrem schlechten Verhandlungsposition am Markt befinden. „Die Folge davon ist,  dass sie keine kostendeckenden Preise für ihr Produkt erzielen und viele Produzenten ihre Betriebe schließen müssen. Doch die in der Kommissionsmitteilung aufgeführten Handlungsansätze bieten noch keinen wirksamen Beitrag, um dieses Problem zu lösen“, kommentiert Romuald Schaber.

Bündelungsgrad für Erzeugergemeinschaften bei 3,5 Prozent der EU-Milchmenge

Das European Milk Board (EMB) begrüßt prinzipiell den Vorschlag der EU-Kommission, den Milcherzeugern über größere Bündlungsmöglichkeiten eine bessere Position am Markt zu ermöglichen. Allerdings muss es sich dabei um eine wirkliche Ausweitung der Bündelungsmöglichkeiten handeln. Der von der EU-Kommission vorgeschlagene Grad von 3,5 Prozent der EU-Milchmenge beachtet die Marktgegebenheiten nicht und würde real wenig Verbesserung bringen. Die Bündelung von Milcherzeugergemeinschaften wäre auf rund 4,7 Mrd. kg Milchmenge begrenzt. „Das ist viel zu gering, wenn man bedenkt, dass Molkereien wie Arla oder Friesland Campina mit 8,7 Milliarden  bzw. 11,7 Milliarden kg Milch auf Molkereiseite schon einen Marktanteil von ca. 6,5 bzw. 8,8 Prozent des europäischen Marktes besitzen und auch noch weiter ungehindert wachsen können“, so Sieta van Keimpema, Vize-Präsidenton des EMB. Der Vorschlag, die Bündelung pro größerem Erzeugerland auf 33% zu begrenzen geht ebenso an der Situation im Molkereisektor vorbei, wo etwa in Dänemark oder den Niederlanden eine einzige Molkerei schon jeweils höhere Marktanteile auf sich vereinigt.

Intensivierung des Austauschs in der Wertschöpfungskette

Die EU-Kommission schlägt des weiteren vor, auf EU-Ebene zukünftig einen intensiveren Austausch der Akteure der Milch-Wertschöpfungskette zu realisieren. Diesen Gedanken unterstützen die Milcherzeuger in Europa. Milchpolitik muss in Zukunft gesamtgesellschaftliche Interessen im Blick haben und auch den Zielen der GAP entsprechen. Das European Milk Board fordert deshalb die Einrichtung einer Monitoringstelle, die neben der kontinuierlichen und zeitnahen Erhebung von Preis-, Kosten-, Mengen- und Marktentwicklungen das Ziel einer nachhaltigen Milcherzeugung in allen Regionen Europas verfolgt. Hierzu legt diese Stelle auf der Basis von Produktionskostenberechnungen einen Zielpreiskorridor fest, der wiederum als Maßstab für zu produzierende Mengen dienen muss. Ein nachfrageorientiertes Angebot ist die Grundvoraussetzung für kostendeckende Erzeugerpreise und wirkt sich positiver auf die Landwirtschaft in Europa aus als teure, steuerfinanzierte Maßnahmen wie Intervention, Exportsubventionen oder Notfallzahlungen.  Milchindustrie und Erzeugergemeinschaften sowie Vertreter aus Politik und Zivilgesellschaft könnten innerhalb dieser Monitoringstelle, die ganz klar am Ziel kostendeckender Erzeugerpreise und fairer Verbraucherpreise ausgerichtet sein muss, ins Gespräch kommen.

Kontrakte, die von Mitgliedsstaaten verpflichtend eingeführt werden können

a) Verträge zwischen ungleichen Verhandlungspartnern beenden erfahrungsgemäß die Benachteiligung des schwächeren Vertragspartners nicht, sondern setzen sie fort. Da auf der Seite der Molkereien Konzentration herrscht, werden auch die Vertragsbedingungen von den Molkereien als stärkerem Marktpartner diktiert. Das hat schon etwa das deutsche Bundeskartellamt in einer Sektoruntersuchung festgestellt. – 950.000  Milcherzeuger in der EU stehen etwa 5.400 Molkereien gegenüber, wobei  die zehn größten Molkereien ca. 30 Prozent der produzierten Milch verarbeiten.

b) EU-Staaten werden sich kaum dafür entscheiden, Verträge zwischen Molkereien und Milcherzeugern zur Pflicht zu machen. Der Milchmarkt endet nicht an Ländergrenzen. Wenn ein Land Pflicht-Verträge einführt, andere aber nicht, dann ist das Land mit den Pflichtverträgen in der EU wettbewerbstechnisch im Nachteil. Dieser Vorschlag entpuppt sich hier demnach als zahnloser Tiger.

c) Auch die Aussage, die Genossenschaften von der Pflicht, Verträge zu schließen, auszunehmen, ist nicht zu rechtfertigen. Das deutsche Kartellamt hat deutlich gezeigt, dass gerade in Genossenschaften eine Preisbildung „upside down“ stattfindet, d.h. der Erzeuger bekommt, was je nach Umsatz auf den Absatzmärkten übrig bleibt. Diese Preisbildung von oben nach unten bietet nach Einschätzung der Wettbewerbshüter/innen „weniger Anreize“ für die Genossenschaften, bei deren Abnehmern (z.B. Handel) „einen höheren Abschluss zu erzielen, als wenn sie (die Genossenschaften) zunächst den Milchauszahlungspreis mit ihren Genossen aushandeln würden“.

Erhöhung der Transparenz

Das EMB begrüßt die Vorschläge zur Transparenzerweiterung. „Jedoch weisen wir scharf darauf hin, dass diese ganze Transparenz wenig nützt, wenn nicht angemessene Instrumente bestehen, die es den Erzeugern ermöglichen, mit diesen gewonnenen Informationen auf die Marktsituation aktiv zu reagieren“, so Romuald Schaber.

Kontakt:Romuald Schaber (DE): 00 49 160 3524703Sieta van Keimpema (EN / DE / NL): 0031/612168000Willem Smeenk (FR): 0033/686436156

EMB Presseerklärung

Legislativvorschlag der EU-Kommission

Milchmarktanalyse Kommission

Presseerklärung BDM

Presseerklärung AbL 7.12.2010

Presseerklärung AbL 9.12.2010

Presseerklärung Deutsches Milchboard