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Paradigmenwechsel in der Milchvermarktung

MEG Milch Board und European Milk Board veröffentlichen Leitfaden für Verträge im Milchsektor

(Göttingen/Brüssel, den 27. April 2022) Als wichtigen Baustein auf dem Weg zur Souveränität von Milcherzeugern und -erzeugerinnen bezeichnete der Vorstandsvorsitzende der MEG Milch Board Frank Lenz den Leitfaden für Verträge im Milchsektor, den die MEG Milch Board zusammen mit dem European Milk Board herausgebracht hat. „Der Leitfaden ist ganz klar eine Weiterentwicklung der RoadMap Milch & Markt, in der wir schon vor dem Auslaufen der Quote für die Einführung einer verpflichtenden vertragsgebundenen Milchvermarktung plädiert haben.“

Bislang gehört der Milchsektor zu den wenigen Wirtschaftszweigen, in denen es weit verbreitet ist, dass der Kunde – nämlich die Molkereien – für die Produzenten*innen eine Abrechnung erstellt. Das heißt also, dass von den Erzeugern*innen selbst keine Rechnungen verschickt werden. Im Milchkaufvertrag finden sich dann nicht immer die Positionen der Milcherzeuger*innen wieder. Der Vorstand der MEG Milch Board Albert Pröpster stellt klar, dass es sich um einen Paradigmenwechsel handelt: „Bislang basieren die Verträge auf den Bedürfnissen der Molkereien. Das wollen wir umkehren und die Kostensituation und Interessenslage der Milcherzeuger*innen zur Grundlage der Milchvermarktung und Vertragsverhandlung machen.“

Entsprechend nutzerfreundlich ist die Broschüre angelegt. Sie enthält neben den vier Forderungen der RoadMap Milch & Markt (Festschreibung von Menge, Preis, Qualität und Laufzeit) weitere wichtige Punkte, die in einem Vertrag stehen sollten. „Wir wollen zeigen, wie so ein Milchkaufvertrag aussehen könnte und haben deshalb auch Aspekte aufgenommen, die nicht ganz so offensichtlich sind und sich ggf. erst später erschließen,“ erläutert der Geschäftsführer der MEG Milch Board Dr. Philipp Groteloh.

„Als Unternehmer muss ich mich mit der Vermarktung meiner Produkte auseinandersetzen,“ bemerkt EMB-Vorstand Elmar Hannen. „Dazu gehört auch das Vertragswesen. Gut an der Broschüre finde ich, dass es sich um ein leicht zugängliches und zudem kostenloses Angebot handelt. Ich muss kein Jurist sein, um mir einen schnellen Überblick zu verschaffen. Es wird Milcherzeugern*innen neuen Mut machen, einen anderen Weg zu gehen, sich zu bündeln und den Leitfaden in die Tat umzusetzen.“

Dass die verpflichtende Einführung von Verträgen nicht zum Vorteil der Milcherzeuger*innen sein muss, weiß sein dänischer Vorstandskollege Kjartan Poulsen. „Das haben wir am Beispiel Frankreich gesehen. Umso wichtiger ist es, dass die Milcherzeuger*innen selbst aktiv werden und sich mit der Materie beschäftigen. Wir können nicht erwarten, dass andere, beispielsweise die Molkereien, unsere Interessen vertreten, das müssen wir schon selbst machen. Und dafür bietet der Leitfaden eine gute Grundlage.“ Frank Lenz ergänzt: „Zudem ist es gut, wenn sich die Milcherzeuger*innen in Erzeugerorganisationen bündeln, also gemeinsam verhandeln. Auch für Milcherzeugergemeinschaften ist der Leitfaden eine gute Orientierung. Wenn Art. 148 der Gemeinsamen Marktordnung, der die Mitgliedstaaten ermächtigt, verpflichtende Verträge ohne Ausnahme durchzusetzen, tatsächlich national umgesetzt werden sollte, können die Milcherzeuger*innen auf unsere Vorarbeit bauen. Wir laden dazu ein, den Leitfaden intensiv zu nutzen.“

 

Hier folgt der Teaser zur Broschüre:
https://youtu.be/fMqBRE6AH_E

Der Leitfaden wird weiterhin in einem Zoom-Tutorial näher erläutert:
https://youtu.be/h-4X8jaPOOQ

 

Leitfaden für Verträge im Milchsektor herunterladen (als PDF)

 

Kontakte

MEG Milch Board-Pressestelle Dr. Ute Zöllner (DE)      
Telefon: 0049 551 5076490 
Mail: u.zoellner[at]milch-board.de

EMB-Geschäftsführung Silvia Däberitz (DE, EN, FR)                    
Telefon: 0032 2808 1936    
Mail: office[at]europeanmilkboard.org