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Presseerklärung: Ein Schritt nach vorn im Kartellrecht – Milcherzeuger auf Augenhöhe mit Molkereien

EMB überreichte Kabinett von EU-Agrarkommissar Ciolos zukunftsträchtigen Verordnungsentwurf

Hamm / Brüssel (08/07/10):

Das European Milk Board (EMB) übergab Georg Häusler, Kabinettschef von EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos heute den Entwurf einer Gruppenfreistellungsverordnung. Diese Ausnahme aus dem Kartellrecht würde es Milcherzeugern erlauben, sich unabhängig von den Molkereien zusammenzuschließen und gemeinsame Vermarktungsregeln zu gestalten. „Diese Verordnung ist eine wichtige Voraussetzung für das Verhandeln auf Augenhöhe zwischen Milcherzeugern und Molkereien. Gruppenfreistellungen sind gängige Praxis im Bereich der Unternehmen des Mittelstandes und können problemlos auf die Marktposition der Milcherzeuger angewandt werden, um das Verschwinden von zehntausenden von Milchhöfen in Europa abzuwenden“, so Sieta van Keimpema, Vize-Präsidentin des EMB bei der Übergabe.

Die EU High Level Group on Milk (HLGM) hatte in ihrem Bericht vom 15. Juni 2010 die bestehenden Ungleichgewichte am Milchmarkt erkannt und die EU-Kommission unter anderem aufgefordert, die rechtlichen Möglichkeiten einer Sonderregelung im Kartellrecht für Milcherzeugerorganisationen zu prüfen. Indem es nun einen Entwurf solch einer Sonderregelung vorlegt, greift das EMB den Vorschlag der HLGM auf und konkretisiert ihn.


Was bedeutet die Gruppenfreistellung im Einzelnen?

„Diese Maßnahme ist geeignet einen Rahmen zu schaffen, der hilft, Vermarktungsnachteile bei Rohmilch auszugleichen und zukünftig einen unverfälschten Wettbewerb zwischen Milcherzeugern und Molkereien zu sichern. Außerdem wird auch zwischen den Molkereien ein wirklicher Wettbewerb um die Rohmilch erreicht“, erläutert EMB-Vertreter Hans Loghtenberg aus Luxemburg die Lage am Milchmarkt. „Mit gemeinsamen Vermarktungsregeln (z.B. bzgl. Mindestpreise, Qualität) innerhalb der EU-Milcherzeugergemeinschaften können wir verhindern, von zunehmend international tätigen Molkereiunternehmen gegeneinander ausgespielt zu werden.“ Eine missbräuchliche marktbeherrschende Stellung von Erzeugergemeinschaften wird dabei nach wie vor durch das EU-Wettbewerbsrecht verhindert.

Sieta van Keimpema, Vize-Präsidentin des EMB: „Eine Gruppenfreistellungsverordnung für EU-Milcherzeugergemeinschaften ist der erste Schritt hin zu einer realen Marktbeteiligung der Milchbäuerinnen und -bauern. Sie ist zudem kostenneutral und macht finanzielle Notprogramme der Politik überflüssig.“

Van Keimpema sagte bei der Übergabe weiterhin: „Das Fortbestehen einer qualitativ hochwertigen Milcherzeugung in Europa hängt an der Frage, ob es den Milcherzeugern gelingt, kostendeckende Preise für ihre Milch zu erzielen. Eine solche neue Verordnung im Kartellrecht ist der erste Schritt in Richtung Stärkung der Position der Milcherzeuger gegenüber der geballten Marktmacht von Molkereien und Einzelhandel.“


Hier finden Sie eine Zusammenfassung des Verordnungstextes.


Kontakt: EMB-Pressestelle: Silvia Däberitz (DE,EN,ES): 0049 2381 4361200